72 ab dem 30. Januar 2022 ediert worden seien, könne dies nicht überprüft werden. Die Woche könne deshalb mobilfunktechnisch nicht zweifelsfrei rekonstruiert werden. Die Beschuldigte habe ihr Handy an diesem Tag jedenfalls dabeigehabt, sie habe nämlich um 19:25 Uhr eine Nachricht geschrieben. Sodann sei der Vater von U.________ am 29. Januar 2022 zwischen ca. 16:00 Uhr und 17:00 Uhr mit dem Hund im Wald gewesen. Dort habe er †C.________ mit einer Frau gesehen und ca. zehn Minuten später diese Frau erneut beim Waldrand. Seine Tochter habe ihm erklärt, das sei die Mutter von †C._