Die Beschuldigte und ihre Tochter seien am Samstag, 29. Januar 2022 nachweislich bei ihren Eltern zum Abendessen gewesen, was die Mutter der Beschuldigten bestätigt habe. Gemäss Argumentation der Vorinstanz müsste sich das Handy der Beschuldigten an diesem Abend bei ihren Eltern im WLAN eingeloggt haben. Da jedoch nur die Logfiles