Das «Dekorieren» an diesem Tag erkläre zugleich, wie sie ihre Tochter trotz des garstigen Wetters und der nahenden Dunkelheit dazu habe bringen können, mit ihr in den Wald zu gehen. Zu diesem Zweck habe sie ein paar Weihnachtskugeln, ein wenig Watte und ein paar andere Sachen mitgenommen (pag. 3555, S. 57 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). 10.9.2 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien Die Verteidigung wendete im Wesentlichen ein, die Vorinstanz stütze ihre Rekonstruktion der Woche vor der Tat primär auf die rückwirkende Teilnehmeridentifikation.