Das Gericht kommt deshalb zum Schluss, dass die Dekoration am «Hüttli» am Todestag von C.________, am 01.02.2022, angebracht worden sein muss. Weiter sieht das Gericht keine plausible Erklärung für diese wahrheitswidrigen Angaben, sofern die Beschuldigte nichts mit dem Tod ihrer Tochter zu tun gehabt hätte.