71 Die Beschuldigte konnte auch keinen Grund angeben, warum sie nach dem 24.01.2022 und den angeblich zahlreichen Besuchen beim «Hüttli» nicht ein einziges Foto mehr machte, obwohl sie sonst sehr viele Fotos von sich und C.________ erstellte, wie die vom Verteidiger anlässlich der Hauptverhandlung eingereichte Fotomappe belegt. Zudem waren auf ihrem Handy mehr als 785'000 Fotos gespeichert. Das Gericht kommt deshalb zum Schluss, dass die Dekoration am «Hüttli» am Todestag von C.________, am 01.02.2022, angebracht worden sein muss.