• Montag, 31.01.2022: Arbeitstag. Auch für den Todestag von C.________ am 01.02.2022, als die Beschuldigte mit ihrer Nichte in der Stadt war, stimmen die Daten des Antennenstandortes und die WLAN-Verbindungen mit ihren Bewegungen überein. Das auf dem Mobiltelefon ausgeschaltete GPS kann demnach nicht erklären, warum das Handy der Beschuldigten nur genau zwei Mal das Antennenstandort-Muster anzeigt, welches zu erwarten wäre, wenn sie zum «Hüttli» gegangen wäre: Einmal am 24.01.2022 und dann erst wieder am Abend vom 01.02.2022, als sie sich mit ihrer Mutter zum Tatort in den Wald begab (Anzeigerapport Bd. 3, pag. 633 f. und RTI Daten Nr. 145770 ff. und Nr. 149133 ff.).