Bei der Polizei sagte die Beschuldigte, sie sei ein paar Mal (pag, 1259, Z. 102) oder vier oder fünf Mal (Bd. 5, pag. 1375, Z. 451 ff.) nach dem 24.01.2022 mit C.________ dort gewesen. Vor Gericht sagte sie, dass sie nach dem 24.01.2022 sicher fast jeden Tag mit C.________ dort gewesen sei (Bd. 5, pag. 3315, Z. 27 f.). Erstmals in der Hauptverhandlung erwähnte, sie, sie habe auch einmal etwas zum Trinken und Chips mitgenommen (Bd. 11, pag. 3315, Z. 37). Sie habe ihr Handy immer dabei gehabt. Eventuell zeige es die Standortdaten nicht an, weil das GPS ausgeschaltet gewesen sei (z.B. Bd. 5, pag. 1375, Z. 478 und Z. 493 f.).