Die Beschuldigte hatte an dem Tag frei. Ihr Handy zeigte ab 10:05:04 Uhr (RTI Daten Nr. 146732 ff.) mit kleineren Abweichungen, weil sich das Handy kurze Zeit (im Sekundenbereich) in einen anderen Antennenstandort einloggte, ihren Domizilstandort «P.________, AN.________strasse» an. Um 14:55 Uhr fragte die Mutter von S.________, ob C.________ spielen kommen wolle (Chat Nr. 303771). Um 17:05 Uhr fragte die Beschuldigte, ob die Mutter von S.________ C.________ losgeschickt habe (Chat Nr. 303803). Diese antwortete, C.________ sei um 16:50 Uhr losgelaufen (Chat Nr. 303805).