Aus dem Chat mit ihrer Mutter (Chat Nr. 303534) und anhand der Standortdaten des Handys der Beschuldigten lässt sich schlussfolgern, dass sie am Dienstagmorgen einen Termin bei Dr. AO.________ (AP.________strasse, AQ.________ (Ortschaft)) hatte. Das Handy befand sich, mit kleineren Unterbrüchen von ein paar Sekunden, wo es sich in einen umliegenden Standort einloggte, ab 11:28:36 Uhr bis am 12:46:17 am Antennenstandort «AP.________strasse, AQ.________» (RTI Daten Nr. 146026 bis 146143). Um 12:52:05 Uhr loggte sich das Handy wieder am Antennenstandort «AN.________strasse» (RTI Daten Nr. 146165 ff.) ein. Sie traf demnach wieder Zuhause ein.