Daten Nr. 145873 ff.). Nicht bestätigt werden kann jedoch, dass sie an dem Tag einen schweren Stein in das «Versteck» im Wald trug und neben das «Hüttli» legte, da der Stein, den die Beschuldigte gemäss ihren eigenen Aussagen links vom «Eingang» des «Hüttli» abgelegt haben will, auf dem Foto nicht zu sehen ist (s. Foto Bd. 5, pag. 1331). Dienstag, 25.01.2022 Wie bereits einleitend erwähnt, will die Beschuldigte mit C.________ in der Woche vor ihrem Tod mehrere Male oder gar täglich im Versteck im Wald gewesen sein (z.B. Bd. 5, pag. 1319, Z. 741; pag. 1635, Z. 73; pag. 3315, Z. 24 ff.).