Diese Aussagen können insofern bestätigt werden, dass die Beschuldigte von ca. 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr im N.________wald am Tatort war und dort mehrere Äste zu einer Art «Hüttli» zusammengebunden hat. Da auf den Fotos, welche die Beschuldigte am 24.01.2022 um 17:58 Uhr machte, an den Ästen noch keine Weihnachtskugeln zu sehen sind und sich der Handy-Standort um diese Zeit wieder zurück auf «AN.________strasse» geändert hat, zeigen sie den «Endzustand» des «Hüttlis» am 24.01.2022. Den Standort «P.________, AN.________strasse» hatte das Handy der Beschuldigten normalerweise, wenn sie zu Hause gewesen ist (RTI Daten Nr. 145873 ff.).