Die Beschuldigte sagte, sie habe an dem Tag vom Waldeingang her einen grossen Stein mitgenommen. Sie habe ihn fast nicht tragen können. Den Stein habe sie links neben das «Hüttli» gelegt. C.________ habe den Stein als «Näpfli» für die Tiere gewollt. Weiter sagte sie aus, der Stein sei direkt neben dem «Hüttli» gewesen. Sie sehe den Stein zwar auf dem Handy-Foto nicht, aber der sei sicher dort gewesen (Bd. 5, pag. 1315, Z. 552). Sie zeichnete den Stein auf einem ihr von der Polizei vorgehaltenen Foto links vom «Eingang» zum «Hüttli» ein (Bd. 5, pag. 1331).