Der Personensuchhund zeigte «absolut keine Ausschweifungen zu einem anderen Domizil oder in eine andere Wegrichtung» an, sondern nahm eine direkte Fährte in den Wald auf (pag. 804). Entsprechend zog der Personensuchhund weder in Richtung Schulhaus des Opfers noch zum Domizil der Grosseltern oder nach links zum Spielplatz, sondern er zeigte sogar noch eine genommene Abkürzung über den Trampelpfad entlang des Sportplatzes parallel zum L.________rain an. Die Fährte des Personensuchhundes deutet entsprechend stark darauf hin, dass sich †C.________ von der Wohnung direkt und ohne Umschweife zum Waldversteck begab.