Angesichts dessen erscheint der Kammer entgegen der Verteidigung auch die zweite Sichtung beim Waldeingang durchaus mit der Hundespur vereinbar. Zwar besteht keine absolute Gewähr, dass sich Personensuchhunde nicht irren oder beispielsweise durch ihren Hundeführer beeinflusst werden könnten. Vorliegend sind jedoch keine konkreten Anhaltspunkte für eine falsche Fährte ersichtlich. Der Personensuchhund zeigte «absolut keine Ausschweifungen zu einem anderen Domizil oder in eine andere Wegrichtung» an, sondern nahm eine direkte Fährte in den Wald auf (pag.