Parkplatz im Bereich des ersten Robidogs (pag. 807). Dies lässt sich entgegen dem Dafürhalten der Verteidigung mit den Aussagen des Zeugen in Einklang bringen, welcher die erste Sichtung in diesem Bereich («dort») verortete, wobei daran zu erinnern ist, dass das Opfer eine gewisse Distanz zum Hund des Zeugen wahrte. Sodann bog das Opfer gemäss Personensuchhund beim Spiel-