1088 ff.). Zumal der Zeuge nie erklärte, gesehen zu haben, welchen Weg die Beschuldigte und ihre Tochter genommen haben, um von der Stelle der ersten Sichtung zur Stelle der zweiten Sichtung zu gelangen, stehen seine Aussagen von Vornherein nicht im Widerspruch zur Fährte des Personensuchhundes (vgl. E. II.10.4.3 hiervor). Ergänzend ist an dieser Stelle zu betonen, dass die Hundespur nicht meterweise protokolliert wurde.