vate sichergestellt (pag. 1028), welche dem Opfer zugeordnet werden konnten (pag. 3794; pag. 1054 f.). Weiter fanden sich im Innenfutter beider Jackentaschen (Ass. Nrn. 206.3 und 206.4) sowie im Innenfutter des linken Ärmels (Ass. Nr. 206.6) blutverdächtige Anhaftungen (pag. 1028). Auf Anweisung der Staatsanwaltschaft (pag. 1101) wurden diese Asservate (Ass. Nrn. 206.3, 206.4 und 206.6) nachträglich ausgewertet. Der durchgeführte Blutvortest verlief bezüglich aller drei Asservate negativ. Zudem konnte aus den Ass. Nrn. 206.4 und 206.6 je ein DNA-Profil erstellt werden, welches mit dem Profil der Beschuldigten übereinstimmt,