1353 Z. 791 ff.). Die oberinstanzliche Ergänzungsfrage, ob sie – wie am 4. März 2022 noch angegeben – wirklich beide Hände voller Blut gehabt habe, verneinte die Beschuldigte indes mit dem Hinweis, eine Hand sei voller Blut gewesen, weil sie den Puls gemessen habe (pag. 4074 Z. 32 ff.). Anschliessend verneinte sie, ihre Hände irgendwo abgeputzt zu haben, vielleicht habe sie sie aber in den Jackentaschen gehabt zum Aufwärmen oder sei an der Jacke angekommen. Sonst habe sie mit ihren Händen nichts gemacht (pag. 4075 Z. 1 ff.). Die Jacke der Beschuldigten wurde kriminaltechnisch untersucht. Dabei wurden auf der Vorderseite (Ass. Nr. 206.1) sowie am linken Ärmel (Ass. Nr. 206.2) Blutasser-