64 Die Beschuldigte selbst erklärte anlässlich ihrer Einvernahme vom 4. März 2022 jedoch, sie habe nach dem Berühren ihrer Tochter und deren Kapuze «natürlich die Hände voller Blut» gehabt (pag. 1322 Z. 890 ff.). Am 8. März 2022 antwortete sie auf Vorhalt, wonach an ihrem rechten Ringfinger im Nagelfalz Blut des Opfers habe gesichert werden können, sie habe ja bereits gesagt, dass sie und ihre Mutter den Puls gemessen hätten und ihre Hand ja blutig gewesen sei. Sie wisse nicht, ob an der Kapuze selbst auch Blut gewesen sei und sie dadurch bereits Blut angefasst habe (pag. 1353 Z. 791 ff.).