Somit sind die erwähnten Äusserungen der Beschuldigten als Indiz für ihre Täterschaft zu würdigen. Zur körperlichen Untersuchung der Beschuldigten Im Rahmen der körperlichen Untersuchung der Beschuldigten vom 1. Februar 2022 ab 23:15 Uhr konnten streckseitig an ihrem rechten Ringfinger, im Bereich des körpernahen Nagelfalzes, rötliche, blutverdächtige Antragungen festgestellt werden, welche nicht auf eine eigene Verletzung der Beschuldigten zurückzuführen waren (pag. 834). Wie die Auswertung des entsprechenden Asservats ergab, handelte es sich dabei um Blut des Opfers (pag.