Wird ein regungslos aufgefundenes Familienmitglied berührt, um den Puls zu ertasten, sind entsprechende Spuren indes ohne weiteres zu erwarten. Entsprechend besteht diesfalls kein sachlicher Grund, sich dazu Gedanken zu machen oder von sich aus Erklärungen abzugeben. Die diskutierten, proaktiven Äusserungen der Beschuldigten weisen aus Sicht der Kammer darauf hin, dass sie sich bereits zu diesem Zeitpunkt damit auseinandersetzte, ob der Tatverdacht auf sie fallen könnte. Von einer tatunbeteiligten und dem Opfer nahestehenden Person in einer vergleichbaren Situation wären solche Gedanken, wie sie die Beschuldigte unmittelbar resp.