62 Zu den anschliessenden Erklärungen der Beschuldigten Anders als das Verhalten der Beschuldigten beim Auffinden des Opfers geben ihre anschliessenden Erklärungen, welche sie gegenüber dem vor Ort anwesenden Polizisten I.________ sowie nach der kriminaltechnischen Untersuchung gegenüber dem Polizisten AL.________ abgab, durchaus Anlass zu Bemerkungen: Gemäss Berichtsrapport des Polizisten I.________ vom 2. Februar 2022 sei die Beschuldigte beim Eintreffen der Polizei «auf dem kleinen Weg», ca. fünfzehn Meter vom Opfer entfernt gestanden.