1416 Z. 646 ff.). Später ergänzte sie, beim Auffinden sei der Kopf ihrer Enkelin voller Blut gewesen. «Ihr Gesicht war auch irgendwie so entstellt». Sie habe nur ihr Gesicht, keine Haare gesehen. Und hinten habe sie ganz «verchruseleti» Haare gehabt, vorne nur die Stirn ohne Haare. Sie habe gleich wieder wegsehen müssen. So, wie ihre Enkelin ausgesehen habe, habe sie gedacht, diese könne nicht mehr leben. «Und auch keine Bewegung und nichts» (pag. 1420 Z. 884 ff.). Vor diesem Hintergrund zieht die Kammer aus dem Umstand, dass die Beschuldigte ihr reglos am Waldboden liegendes Kind nicht aufgehoben, in die Arme genommen oder zu reanimieren versucht hat, keine Rückschlüsse.