Diesbezüglich führte E.________ anlässlich ihrer zweiten Einvernahme aus, beim Auffinden ihrer Enkelin hätten sie vor der Alarmierung der Sanität noch die Kapuze hochgehalten und dabei gesehen, dass der Kopf voller Blut sei. Sie hätten anschliessend noch zweimal die Kapuze hochgehoben, am Kind selbst hätten sie nichts gemacht (pag. 1415 Z. 624 ff.). Sie hätten sich «aus Schock» nicht getraut, †C.________ zu berühren. Erst als die Sanität gesagt habe, sie müssten schauen, ob sie noch einen Puls habe, hätten sie sie angefasst. «Aber so, wie sie dort lag… die Hand… das sah nicht mehr lebendig aus. Wir haben sie dann beide noch angefasst, das weiss ich» (pag. 1416 Z. 646 ff.).