Z. 824 ff.). Auf Frage, wo sie ihre Tochter genau berührt habe, antwortete die Beschuldigte, sie habe sie einfach am Rücken oder am Arm gerüttelt und den Puls gemessen. Die Kapuze habe sie ebenfalls berührt. Sie wisse nicht, ob sie dabei den Kopf berührt habe. Sie habe dann aber natürlich die Hände voller Blut gehabt (pag. 1322 Z. 890 ff.). Sodann gab die Beschuldigte zu Protokoll, als ihre Mutter die Ambulanz einweisen gegangen sei, habe sie Angst gehabt, weil sie dort allein habe warten müssen und nicht gewusst habe, ob die Person noch im Wald sei (pag. 1323 Z. 913 ff.).