1258 Z. 51 ff.). Anlässlich der nächsten Einvernahme gab die Beschuldigte an, ihre Tochter sei auf dem Bauch gelegen, «ich habe zuerst beim Rücken, und wollte sie drehen» [sic!]. Sie habe das Blut gesehen und geschrien. Als ihre Mutter die Ambulanz angerufen habe, hätten die gesagt, sie sollten †C.________ reanimieren. Sie habe das einfach nicht gekonnt. Sie habe einfach den Puls gespürt und sie und ihre Mutter hätten noch den Rücken gespürt (pag. 1267 Z. 232 ff.). Am 3. Februar 2022 führte die Beschuldigte in freier Erzählung aus, nachdem sie die Jacke ihrer Tochter gesehen habe, habe sie «C.______