Zudem sei es dunkel gewesen und die Beschuldigte habe nur eine Taschenlampe dabeigehabt. Trotzdem habe sie sofort gewusst, dass eine derartige Verletzung nicht von einem Sturz sein könne. Demgegenüber sei sogar den Ermittlungsbehörden erst mit den Untersuchungen des IRM klar geworden, dass ein Tötungsdelikt vorliege. Im Ergebnis sei das Verhalten der Beschuldigten am Tatort sehr lebensfremd und nicht nachvollziehbar. Sodann seien im Nagelfalz des rechten Ringfingers der Beschuldigten Blutanhaftungen festgestellt worden. Sonst habe sie an ihren Händen kein Blut gehabt.