Oberinstanzlich habe die Beschuldigte diese Aussage nicht bestätigt, sondern sie habe gesagt, ihre Tochter nicht bewegt zu haben, weil dadurch auch alles schlimmer hätte gemacht werden können. Es stelle sich die Frage, wie sie zum Schluss gekommen sei, ihrer Tochter sei Gewalt angetan worden, obwohl sie sie nur kurz angeschaut und berührt habe. Das Opfer hätte auf einen Baum geklettert oder umgefallen sein und den Kopf angeschlagen haben können. Zudem sei es dunkel gewesen und die Beschuldigte habe nur eine Taschenlampe dabeigehabt.