Gemäss Notrufprotokoll habe die Beschuldigte gehofft, ihrer Mutter passiere nichts. Diese Aufnahme klinge heftig und emotional, dies sei echt und nicht herausgepresst. Die Beschuldigte habe Angst um sich und ihre Mutter gehabt. Sie habe bei ihrer Tochter keinen Puls gespürt und gesagt, sie wolle nur, dass sie noch lebe, und später, sie hätte sie reanimieren sollen, aber habe es nicht gekonnt. Ihre Mutter habe gesagt, so wie †C.________ ausgesehen habe, habe sie nicht mehr leben können. Die Beschuldigte habe weder einen Führer- noch einen Ersthelferausweis.