Weshalb ein auszubildender Polizist jemanden, der ihm von Anfang an suspekt vorkomme, informell und ohne Rechtsmittelbelehrung befrage, sei ein anderes Thema. In seinem Nachtrag erwähne der Polizist einen tiefen Seufzer der Beschuldigten. Er habe nicht wissen können, dass sie beinahe einen Asthmaanfall gehabt habe. Weder an den Kleidern noch an ihren Händen habe er Blut gesehen. Zu diesem Zeitpunkt habe er seine Taschenlampe aber nicht mehr bei sich und folglich kein gutes Licht gehabt. Mit Blick auf die Ausführungen im Nachtrag des Polizisten I._____