58 im Bericht weiter festgehalten, die Beschuldigte sei trotz der Situation ziemlich gefasst gewesen, habe verhalten geweint und er habe bei ihr «Alkoholmundgeruch» wahrnehmen können. Die Mutter der Beschuldigten habe der Polizist als «sehr emotionslos» beschrieben. Dass die Beschuldigte sofort ein Gewaltdelikt erkannt und aus Angst, damit in Verbindung gebracht zu werden, ihre Tochter nicht berührt habe, erscheine lebensfremd. Auch das sich einige Meter Entfernen, um in «Sicherheit» zu sein, sei nicht nachvollziehbar (pag.