Die Beschuldigte und ihre Tochter haben das Waldversteck unbestrittenermassen am 24. Januar 2022 gemeinsam erstellt. Wenige Tage später, am 1. Februar 2022, wurde das Opfer an ebendiesem Ort tot aufgefunden. Auch wenn †C.________ im Laufe dieser Wochenfrist allenfalls einer Spielkameradin das Versteck gezeigt haben könnte, liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, wonach es neben der Beschuldigten noch eine andere erwachsene Person gegeben hätte, welche das Versteck kannte. Mit anderen Worten hatten nebst der Beschuldigten kaum andere erwachsene Personen Kenntnis vom konkreten Standort des Waldverstecks.