Aufgrund der Aussagen von U.________ kann nach Ansicht der Kammer nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass das Opfer zwischen dem 24. Januar 2022 und dem 1. Februar 2022 einer Spielkameradin vom interessierenden Waldversteck erzählt oder dieses allenfalls sogar gezeigt hat. Im Übrigen geht aus den Aussagen verschiedener befragten Personen hervor, dass das Opfer öfters gegen Abend allein und teilweise auch im Dunkeln noch unterwegs war. Die Beschuldigte und ihre Tochter haben das Waldversteck unbestrittenermassen am 24. Januar 2022 gemeinsam erstellt.