_ nicht den genauen Standort genannt habe. U.________ hätte höchstens zeigen können, wo sie und ihr Vater am 29. Januar 2022 gesehen haben, wie sich die Beschuldigte und ihre Tochter beim Waldrand versteckt haben, aber das genaue Versteck hätte sie nicht zeigen können. Es hätte deshalb nichts gebracht, mit U.________ in den Wald zu gehen. Mit der Vorinstanz stehe fest, dass nur die Beschuldigte und ihre Tochter gewusst haben, wo das Versteck konkret gewesen sei (vgl. pag. 4086). 10.5.3 Würdigung der Kammer Gemäss Rapport