Die Verteidigung wendete oberinstanzlich zusammengefasst ein, †C.________ sei bereits Monate vor ihrem Versterben im Quartier und in Wald umhergestreift, nicht zur vereinbarten Zeit nachhause gekommen und habe oft nicht die Wahrheit gesagt, wohin sie gegangen sei. Es stelle sich die Frage, ob sie allein in das Versteck gegangen sei. U.________ habe gesagt, sie und †C.________ seien nur einmal zusammen im Wald gewesen, sonst sei †C.________ immer allein gegangen. Was †C.________ im Wald gespielt habe, wisse sie nicht, aber sie habe das Versteck fertigstellen wollen. Weiter habe U._____