Der Zeuge sage, das Opfer sei hinter der Mutter in den Wald gelaufen. Demnach müsse das Opfer hinter einer Frau gelaufen sein, welche den Weg zum Geheimversteck im Wald gekannt habe, andernfalls das Opfer vor oder neben der Frau gegangen wäre. Soweit bekannt sei die Beschuldigte aber die einzige erwachsene Person gewesen, welche den Ort des Verstecks gekannt habe. Weiter seien die kalten und windigen Witterungsverhältnisse zu bedenken.