Diese Asservate enthielten somit keine oder zu wenige canide DNA-Rückstände, um daraus ein DNA-Profil zu erstellen, weshalb ein Vergleich mit dem DNA-Profil des Hundes des Zeugen gar nicht erst möglich war (pag. 956). Im Übrigen könnte selbst im Falle eines Abgleichs und bei Abwesenheit von Spuren des Hundes bei der Beschuldigten nicht auf die Abwesenheit eines Kontakts geschlossen werden, da fehlende Spuren nicht generell einen fehlenden Kontakt beweisen. Überdies ist davon auszugehen, dass die Beschuldigte ihre Hände am Abend des 1. Februars 2022 mindestens einmal gewaschen haben dürfte (vgl. pag. 1308 Z. 181 f. und pag. 1392.4 Z. 127).