1499 Z. 188 f.; pag. 1514). Auf Frage der Verteidigung, ob es ihm wichtig gewesen sei, im TV oder in der Zeitung zu kommen, antwortete der Zeuge am 17. Februar 2022: «Nein, das wollte ich gar nicht. Eigentlich wollte ich es gar nicht dem ‹AI.________ (Tageszeitung)› sagen. Ich wollte nur fragen, ob sie die Polizei… Dann fragten sie eben, ‹was, wie?›» (pag. 1519). Dass ein zwölfjähriges unbegleitetes Kind den Medien in einer solchen Situation Auskunft gibt, überrascht aus Sicht der Kammer keineswegs und lässt jedenfalls nicht an der Glaubhaftigkeit der Aussagen des Zeugen zweifeln.