ich die beiden nicht mehr gesehen. Oben durch braucht man für den Weg sicher länger als unten durch, wo sie vermutlich langgelaufen sind» (pag. 1497 Z. 84 ff.). Gestützt auf diese Präzisierung wird klar, dass der Zeuge nur vermutete, die Beschuldigte und ihre Tochter hätten den Weg via L.________rain genommen, weil dies für ihn am logischsten erschien. Angesichts der Begründung, wonach jeder andere Weg «oben durch» geführt hätte, wird klar, dass der Zeuge dabei nicht ausdrücklich den vom Personensuchhund angegebenen Weg (der ebenfalls – wie der von ihm vermutete Weg – «unten durch» führte) ausschloss.