47 ein Teil der Haare noch in der Jacke, dürfte eine derartige Färbung je nach dem kaum auffallen. In Einklang mit der Vorinstanz ist auch zu berücksichtigen, dass es am 1. Februar 2022 um 16:45 Uhr langsam eindämmerte. Weiter handelte es sich für den Zeugen – wie bereits dargelegt – um ein alltägliches Zusammentreffen, weshalb es umso nachvollziehbarer erscheint, dass er dem Erscheinungsbild der Beschuldigten, welche er eben aus dem Quartier kannte, keine grosse Aufmerksamkeit schenkte.