Mit Blick auf diese Aufnahme sind die gefärbten Haare nicht derart offensichtlich, wie von der Verteidigung vorgebracht. Namentlich handelte es sich nicht um eine leuchtende oder giftgrüne Färbung, die jedem sofort auffallen musste, sondern die Haare und die Erscheinung der Beschuldigten wirkten insgesamt einfach dunkel. Zudem war die Färbung zu diesem Zeitpunkt bereits ein geraumes Stück herausgewachsen. Befindet sich