Diese Informationen konnte der Zeuge nicht aus einem von den Journalisten gezeigten Foto haben. Dass der Zeuge erklärte, er «glaube», die Beschuldigte habe ein paar Piercings im Gesicht, tut der Glaubhaftigkeit seiner Aussagen sodann keinen Abbruch. Vielmehr erscheint es nach Ansicht der Kammer als durchaus üblich, dass es im Rahmen einer Befragung zu gewissen Unsicherheiten über nebensächliche Wahrnehmungen kommt, was aber vielmehr auf eine glaubhafte Schilderung als auf Mutmassungen hindeutet.