Entsprechend erklärte der Zeuge auch mehrfach, beim Waldrand an den beiden vorbeigelaufen zu sein, als sie bereits ein Stück im Wald gewesen seien. Der Zeuge schilderte das Kerngeschehen der Sichtungen folglich über alle Einvernahmen hinweg konstant und widerspruchsfrei, wobei die wenigen von der Verteidigung vorgebrachten Widersprüche und angeblichen Ungereimtheiten in seinen Aussagen die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen nicht zu erschüttern vermögen. Anzeichen von Übertreibungen resp. einer überzogenen Darstellung durch den Zeugen konnte die Kammer im Übrigen nicht ausmachen.