1088 und pag. 1096). Angesichts dessen ist schliesslich erklärbar, dass der Zeuge auf seinem nach Südosten gerichteten Weg die nördlich gehende Beschuldigte und ihre Tochter erblicken konnte und sich der Abstand zwischen ihnen während einer gewissen Zeitspanne nur wenig veränderte (während der Zeuge grob gesagt auf den Eingang des Waldwegs am Waldrand zuging, entfernten sich die Beschuldigte und ihre Tochter von diesem Punkt aus in Richtung Norden). Entsprechend erklärte der Zeuge auch mehrfach, beim Waldrand an den beiden vorbeigelaufen zu sein, als sie bereits ein Stück im Wald gewesen seien.