44 brachte sie Folgendes vor: Während der Zeuge in der ersten Aussage angegeben habe, nicht zu wissen, woher die Beschuldigte und ihre Tochter gekommen seien, habe er gemäss seiner zweiten Aussage gesehen, woher sie gekommen seien; der Zeuge schildere die Begrüssung und die Stimmung zwischen der Beschuldigten und ihrer Tochter jedes Mal anders; erst in der zweiten Einvernahme habe der Zeuge erklärt, †C.________ habe aus Angst einen Bogen um seinen Hund gemacht; der Zeuge habe mit keinem Wort erwähnt, dass er kurz vor oder beim Zusammentreffen noch mit AC.________ telefoniert habe; der Zeuge könne die Klei-