bestätigte seine Mutter anlässlich ihrer Einvernahme vom 18. Februar 2022, dass ihr Sohn nur selten mit dem Hund rausgehe, wobei sie nachvollziehbar erklärte, an diesem Tag habe sie mit ihrer Tochter zum Kinderarzt müssen, weshalb sie ihren Sohn am Abend als «Joker» genommen und mit dem Hund nach draussen geschickt habe (pag. 1536 Z. 226 ff.). Dass er sich im Wochentag geirrt habe, könne «definitiv nicht» sein, da sie an diesem Wochentag ganz klar darauf angewiesen gewesen sei, dass er mit dem Hund spazieren gehe (pag. 1538 Z. 344 ff.). Nach dem Gesagten erachtet die Kammer als erstellt, dass der Zeuge die von ihm angegebene Route am 1. Februar 2022 zwischen 16:42:55 Uhr und 16:56:23 Uhr