Um 16:56:23 Uhr wurde die Verbindung zum WLAN- Router seiner Familie wiederhergestellt (pag. 2295; pag. 2297). Die vom Zeugen angegebene Route, welche er mit dem Hund zurückgelegt habe, lässt sich überdies nicht nur zeitlich, sondern auch örtlich mit der Auswertung seines Mobiltelefons in Übereinstimmung bringen (vgl. pag. 2297). Aus Sicht der Kammer wäre ein zwölfjähriges Kind nicht in der Lage, «wie aus der Pistole geschossen» eine derart komplexe Geschichte zu erfinden, die sich auf zwei verschiedenen Ebenen abspielt.