42 Die tatnäheren Aussagen des Zeugen bezüglich des Zeitpunkts der Sichtungen erscheinen bereits für sich sehr erlebnisbasiert, originell und glaubhaft. Seine Mutter bestätigte zudem, dass er am 1. Februar 2022 nach der Schule für ca. zehn bis fünfzehn Minuten mit dem Hund spazieren gewesen sei (pag. 1530; pag. 1536 Z. 213). Sodann lassen sich die vom Zeugen angegebenen Zeiten durch die Auswertung seines Mobiltelefons verifizieren. Namentlich konnte aus den gesicherten Daten herausgelesen werden, dass sein Mobiltelefon zunächst mit dem WLAN- Router seiner Familie an der AA.________strasse verbunden war.