Wenn nicht, wäre er noch weiter nach oben ins neue Quartier gegangen (pag. 1507 f.). Anlässlich der oberinstanzlichen Einvernahme vom 5. März 2025 konnte sich der Zeuge nicht mehr an die genaue Zeit erinnern (pag. 3973), was angesichts des Zeitablaufs jedoch nicht weiter erstaunt.