Im Rahmen seiner Einvernahmen konnte der Zeuge nachvollziehbar darlegen, weshalb er den Zeitpunkt der Sichtungen derart genau angeben konnte: Anlässlich der protokollarischen Einvernahme vom 2. Februar 2022 führte er aus, nachdem er zwischen 16:30 Uhr und 16:35 Uhr von der Schule nachhause gekommen sei, habe er etwas getrunken, dann sei er um ca. 16:40 Uhr mit dem Hund losgegangen. Das erste Mal habe er †C.________ und ihre Mutter zwischen 16:40 Uhr und 16:45 Uhr gesehen, als er durch den Garten rausgegangen und die beiden beim ersten Robidog gesehen habe. Zur zweiten Sichtung erklärte er gleich anschliessend, «als ich sie im Wald sah, schaute ich zufälligerweise nochmals aufs Handy.